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Küchenmeister (IHK)

  • Abschluss IHK-Zertifikat
  • Dauer 22 Monate
  • Art Fernlehrgang

Der Lehrgang zum Küchenmeister (IHK) ist eine staatlich geprüfte und zugelassene Weiterbildung für Köche, die sich für Führungsaufgaben parallel zu ihrem Job qualifizieren wollen. Die Inhalte werden durch Studienbriefe, Webinare, flexibel planbare Präsenztage und Projektarbeiten vermittelt.

Der Lehrgang beinhaltet die Unterlagen zur Vorbereitung auf die Ausbilderprüfung (AdA). Dieser Lehrgang bereitet die Teilnehmer optimal auf die IHK-Prüfung vor.

Kostenloses Infomaterial

  • Kostenlos
  • Unverbindlich
  • Alle Infos auf einen Blick

Überblick über die Weiterbildung

Weiterbildungsverlauf

Der Lehrgang startet im April, August und Dezember und dauert 22 Monate.

Weiterbildungsschwerpunkte

Inhalte dieser Weiterbildung sind unter anderem Volks- und Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht und Steuern, Unternehmensführung, Mitarbeiter führen und fördern, Abläufe planen, durchführen und kontrollieren, Produkte beschaffen und pflegen, Speisentechnologie und Ernährungswissenschaft, Gästeberatung und Produktvermarktung.

Besonderheiten des Lehrgangs

Weiterbildungssystem „Flexucate“:
Wir bieten berufsbezogene, staatlich zugelassene Fernlehrgänge an, die sich in besonderem Maße den Bedürfnissen von Angestellten aus dem Hotel- und Gastgewerbe anpassen. Unsere Lehrgänge kombinieren alle Vorzüge des Fernunterrichts mit internet- und multimediabasierter Didaktik sowie mit größtmöglicher zeitlicher Flexibilität. Den Teilnehmern steht der Online-Campus „Meine Lernwelt“ für die Teilnahme an Webinaren, für Tutorien mit Fachdozenten, für den Austausch mit anderen Teilnehmern, für das Herunterladen der Studienbriefe, für Tests und die Erarbeitung der Projektstudien zur Verfügung.

Zugangsvoraussetzungen & Gebühren

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Koch/Köchin und mindestens 4 Jahre Berufspraxis

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen:

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem zweijährigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

Handlungsspezifische Qualifikationen:

  • Die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und
  • in den in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis oder
  • in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens eine weitere zweijährige Berufspraxis nachweist

Für die praktische Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

  • den Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen abgelegt und
  • in den Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens zwei weitere Jahre Berufspraxis oder
  • in dem in Absatz 1 Nr. 3 genannten Fall zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens vier Jahre Berufspraxis nachweist.

Der Prüfungsteil berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen ist durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil Wirtschaftsbezogene Qualifikationen erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.

Kosten:
Monatlich: 196 Euro
Gesamt: 4312 Euro zzgl. IHK-Prüfungsgebühr – inkl. AdA-Unterlagen

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